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   OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17   

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OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17 (https://dejure.org/2017,31983)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.08.2017 - 13 ME 213/17 (https://dejure.org/2017,31983)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. August 2017 - 13 ME 213/17 (https://dejure.org/2017,31983)
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2016 - 17 B 890/15

    Erlaubnis eines Asylbewerbers zur Fortführung des Studiums und der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17
    Allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, folgt hiernach grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.1.2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24.2.2010 - 2 M 2/10 -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2009 - 1 B 224/09 -, juris Rn. 16; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rn. 1241).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17
    Eine rechtliche Unmöglichkeit im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn sich etwa aus unmittelbar anwendbarem Unionsrecht, innerstaatlichem Verfassungsrecht oder einfachem Gesetzesrecht sowie in innerstaatliches Recht inkorporiertem Völker- und Völkervertragsrecht ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis ergibt (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 19.3.2012 - 8 LB 5/11 -, juris Rn. 41; GK-AufenthG, § 60a Rn. 126 f. (Stand: März 2015) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17
    Allein der Umstand, dass die Klägerin möglicherweise eine vorübergehende Trennung von ihrem Ehemann für die übliche Dauer des Visumverfahrens hinnehmen muss, steht auch bei Berücksichtigung des Schutzes der Ehe durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK einer Abschiebung nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2011 - 1 C 23.09 -, juris Rn. 34).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 M 2/10

    Abschiebung des Ehegatten nach Einreise ohne Visum trotz psychischer Erkrankung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17
    Allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, folgt hiernach grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.1.2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24.2.2010 - 2 M 2/10 -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2009 - 1 B 224/09 -, juris Rn. 16; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rn. 1241).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG bei Straftaten der Lebenspartnerin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17
    Eine Ausnahme kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG aber etwa dann geboten sein, wenn eine Aussetzung der Abschiebung notwendig ist, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (vgl. dies bejahend etwa für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 AufenthG: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.10.2009 - 2 M 142/09 -, juris Rn. 8; Senatsbeschl. v. 11.8.2008 - 13 ME 128/08 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.2.2008 - 18 B 230/08 -, juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, juris Rn. 2).
  • OVG Bremen, 27.10.2009 - 1 B 224/09

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bei wiederholter Straffälligkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17
    Allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, folgt hiernach grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.1.2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24.2.2010 - 2 M 2/10 -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2009 - 1 B 224/09 -, juris Rn. 16; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rn. 1241).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 11 ME 110/09

    Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit als Schutz vor der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17
    Nach Art. 6 Abs. 1 GG schutzwürdige Belange können einer (zwangsweisen) Beendigung des Aufenthalts des Ausländers dann entgegen stehen, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Bindungen durch Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.06.1997 - 1 C 9.95 - , BVerwGE 105, 35, 39 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.5.2009 - 11 ME 110/09 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17
    Nach Art. 6 Abs. 1 GG schutzwürdige Belange können einer (zwangsweisen) Beendigung des Aufenthalts des Ausländers dann entgegen stehen, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Bindungen durch Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.06.1997 - 1 C 9.95 - , BVerwGE 105, 35, 39 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.5.2009 - 11 ME 110/09 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 13 ME 128/08

    Erteilung einer Duldung bzw. eine entsprechende Verpflichtung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17
    Eine Ausnahme kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG aber etwa dann geboten sein, wenn eine Aussetzung der Abschiebung notwendig ist, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (vgl. dies bejahend etwa für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 AufenthG: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.10.2009 - 2 M 142/09 -, juris Rn. 8; Senatsbeschl. v. 11.8.2008 - 13 ME 128/08 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.2.2008 - 18 B 230/08 -, juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 11 S 100/08

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17
    Eine Ausnahme kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG aber etwa dann geboten sein, wenn eine Aussetzung der Abschiebung notwendig ist, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (vgl. dies bejahend etwa für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 AufenthG: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.10.2009 - 2 M 142/09 -, juris Rn. 8; Senatsbeschl. v. 11.8.2008 - 13 ME 128/08 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.2.2008 - 18 B 230/08 -, juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 18 B 230/08

    Altfallregelung Mitwirkung Passbeschaffung Erteilungsverfahren einstweilige

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Sie kann aber zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG erteilt werden, wenn eine Aussetzung der Abschiebung notwendig ist, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Verfahrens aufrechtzuerhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zugutekommen kann (vgl. näher OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. August 2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2020 - 11 S 427/20

    Erlaubnisfiktion des § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthaltG 2004 - Passivlegitimation des

    Sie kann aber zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG erteilt werden, wenn eine Aussetzung der Abschiebung notwendig ist, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Verfahrens aufrechtzuerhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zugutekommen kann (vgl. näher OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. August 2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.06.2021 - 10 CE 21.748

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Duldung wegen anstehender Ausreise zur

    Andernfalls würden die genannten gesetzlichen Wertungen unterlaufen (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 3.11.2020 - 3 B 262/20 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 8.10.2020 - 3 B 186/20 - juris Rn. 11; NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3 m.w.N.; OVG NW, B.v. 11.1.2016 - 17 B 890/15 - juris Rn. 6; OVG LSA, B.v. 14.10.2009 - 2 M 142/09 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.2.2006 - OVG 7 S 65.05 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Für eine derartige ausnahmsweise Erteilung ist erforderlich, dass mit hinreichender Sicherheit die geltend gemachte Anspruchsgrundlage einschlägig ist und deren Voraussetzungen gegeben sind (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30: "ohne dass dies erheblichen Klärungsbedarf aufwirft"; SächsOVG, B.v. 3.11.2020 - 3 B 262/20 - juris Rn. 14: "zugutekommt"; vgl. NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3: "tatsächlich gegebenen ... Voraussetzungen" u. OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.2.2006 - OVG 7 S 65.05 - juris Rn. 5: "extreme Ausnahmefälle").

  • OVG Hamburg, 28.04.2021 - 6 Bs 26/21

    Sicherung des Aufenthalts eines Ausländers; Zumutbarkeit der vorübergehenden

    Eine sog. Verfahrensduldung kommt nur in Ausnahmefällen zu Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG in Betracht (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 18.12.2019, 1 C 34.18, BVerwGE 167, 211, juris Rn. 30; VGH Mannheim, Beschl. v. 20.9.2018, 11 S 1973/18, InfAuslR 2019, 12, juris Rn. 21; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.8.2017, 13 ME 213/17, juris Rn. 4).

    Ein solche Verfahrensduldung kann nur in Ausnahmefällen zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG geboten sein, wenn z.B. eine Aussetzung der Abschiebung notwendig ist, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Verfahrens aufrechtzuerhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zugutekommen kann (BVerwG, Urt. v. 18.12.2019, 1 C 34.18, BVerwGE 167, 211, juris Rn. 30; VGH München, Beschl. v. 27.11.2018, 19 CE 17.550, KommunalPraxis BY 2019, 64, juris Rn. 30 f.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.8.2017, 13 ME 213/17, juris Rn. 3; OVG Münster, Beschl. v. 11.1.2016, 17 B 890/15, juris Rn. 6 ff.).

    Dazu zählt der vom Verwaltungsgericht geprüfte Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen nach §§ 29 Abs. 2 Satz 1, 30 Abs. 1 AufenthG im Ausgangspunkt nicht (so zum Familiennachzug zu Deutschen bereits OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.8.2017, a.a.O., Rn. 3).

    Auch in diesen Fällen kommt eine Verfahrensduldung allerdings in Fällen in Betracht, in denen das Gesetz eine Ausnahme von der Erteilungsvoraussetzung der Einreise mit dem erforderlichen Visum vorsieht (so zu § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG VGH Mannheim, Beschl. v. 20.9.2018, 11 S 1973/18, InfAuslR 2019, 12, juris Rn. 21; so auch OVG Bautzen, Beschl. v. 3.11.2020, 3 B 262/20, juris Rn. 14) oder eine im Inland bestehende, nach Art. 8 Abs. 1 EMRK bzw. Art. 6 Abs. 1 GG schützenswerte familiäre Beziehung, insbesondere zu noch minderjährigen Kindern, eine auch nur kurzfristige Unterbrechung der familiären Bindungen durch Ausreise unzumutbar erscheinen lässt (in diesem Sinne OVG Bremen, Beschl. v. 20.5.2020, 2 B 34/20, Asylmagazin 2020, 325, juris Rn. 34; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.8.2017, 13 ME 213/17, juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.392

    Erteilung einer Duldung bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer

    Andernfalls würden die genannten gesetzlichen Wertungen unterlaufen (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 3.11.2020 - 3 B 262/20 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 8.10.2020 - 3 B 186/20 - juris Rn. 11; NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3 m.w.N.; OVG NW, B.v. 11.1.2016 - 17 B 890/15 - juris Rn. 6; OVG LSA, B.v. 14.10.2009 - 2 M 142/09 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.2.2006 - OVG 7 S 65.05 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Für eine derartige ausnahmsweise Erteilung ist erforderlich, dass mit hinreichender Sicherheit die geltend gemachte Anspruchsgrundlage einschlägig ist und deren Voraussetzungen gegeben sind (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30: "ohne dass dies erheblichen Klärungsbedarf aufwirft"; SächsOVG, B.v. 3.11.2020 - 3 B 262/20 - juris Rn. 14: "zugutekommt"; vgl. NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3: "tatsächlich gegebenen ... Voraussetzungen" u. OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.2.2006 - OVG 7 S 65.05 - juris Rn. 5: "extreme Ausnahmefälle").

  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80

    Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (vgl. NdsOVG, B.v. 11.9.2018, a.a.O. Rn. 7; B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; OVG NRW, B.v. 11.1.2016 - 17 B 890/15 - juris Rn. 6; OVG LSA, B.v. 24.2.2010 - 2 M 2/10 - juris Rn. 7; OVG Bremen, B.v. 27.10.2009 - 1 B 224/09 - juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 13 ME 392/18

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis während eines laufenden

    Auch allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, folgt grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.1.2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24.2.2010 - 2 M 2/10 -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2009 - 1 B 224/09 -, juris Rn. 16; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rn. 1241).

    (1) Dies zugrunde gelegt, kommt die Erteilung einer Verfahrensduldung für die vom Antragsteller begehrte Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG von vorneherein nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschl. v. 22.8.2017, a.a.O., Rn. 3 a.E.).

  • VGH Bayern, 14.02.2023 - 19 CS 22.2611

    Keine Aussetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei zuletzt geduldetem,

    Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaubnis- bzw. Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).

    Ausnahmsweise kann jedoch zur Gewährleistung effektiven Rechtschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG die Aussetzung einer Abschiebung geboten sein, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 31).

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2022 - 13 LA 10/22

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Aufenthaltserlaubnis; Beschäftigung;

    Eine (Verfahrens-)Duldung erwuchs dem Kläger hieraus aber nicht (vgl. zu den Anforderungen an das Entstehen einer solchen Verfahrensduldung: Senatsbeschl. v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 09.12.2021 - W 7 E 21.1306

    Nachholung des Visumverfahrens

    Eine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn sich etwa aus unmittelbar anwendbarem Unionsrecht, innerstaatlichem Verfassungsrecht oder einfachem Gesetzesrecht sowie in innerstaatliches Recht inkorporiertem Völker- und Völkervertragsrecht ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis ergibt (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 -, juris Rn. 29).

    2.1 Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 -, juris Rn. 30).

    Ausnahmsweise kann jedoch zur Gewährleistung effektiven Rechtschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG die Aussetzung einer Abschiebung geboten sein, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 -, juris Rn. 31).

  • VG Schleswig, 02.02.2021 - 11 B 105/20

    Eilrechtsschutz auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer

  • VGH Bayern, 09.03.2023 - 19 CE 23.183

    Erfolgloses Beschwerdeverfahren wegen Prozesskostenhilfe für Eilverfahren wegen

  • VG Göttingen, 25.08.2023 - 1 B 31/23

    Abschiebung; Faktischer Inländer; Istanbul-Konvention; Positivstaatler; Recht auf

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2021 - 8 ME 136/20

    Beschwerde gegen den durch Beschluss des Verwaltungsgerichts abgelehnten

  • VG Würzburg, 24.02.2020 - W 8 E 20.267

    Einstweilige Anordnung, Aussetzung der Abschiebung, kein Anordnungsanspruch,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2021 - 2 M 113/21

    Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte jugendliche und heranwachsende Ausländer

  • OVG Niedersachsen, 16.10.2023 - 13 ME 184/23

    Befristung; Beschwerde; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Verfahrensduldung;

  • VG Würzburg, 04.10.2022 - W 7 E 22.564

    Erfolgsloser Eilantrag gegen Abschiebung eines Familienangehörigen einer

  • VG Würzburg, 11.08.2022 - W 7 E 22.1074

    Einstweiliger Rechtsschutz, vollziehbare Ausreisepflicht, Nachholung des

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2019 - 13 ME 86/19

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums; Beschwerde; REST-Richtlinie;

  • VG Sigmaringen, 26.02.2024 - 1 K 344/24

    Chancen-Aufenthaltsrecht bei kurzer Aufenthaltsunterbrechung

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2024 - 13 ME 260/23

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Ausreisepflicht; effektiver

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2024 - 13 ME 224/23

    Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken; Chancen-Aufenthaltsrecht;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 2 M 69/22

    Kein Abschiebungsschutz bis zu einer abschließenden Entscheidung über einen

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2018 - 13 ME 56/18

    Aufenthalt, ununterbrochener; Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten

  • VG Würzburg, 02.05.2022 - W 7 E 22.401

    Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens bei Familiennachzug

  • VG Würzburg, 20.01.2021 - W 7 E 21.65

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG

  • VG Würzburg, 20.03.2023 - W 7 E 23.329

    Zumutbare Trennungszeit für die Nachholung eines Visumverfahrens

  • VG Würzburg, 07.12.2022 - W 9 E 22.1855

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2022 - 13 ME 270/22

    Anordnung der Fortgeltungswirkung; Aufenthaltserlaubnis;

  • VG Würzburg, 17.01.2023 - W 7 E 22.1880

    Keine Duldung für ohne Visum eingereisten ausreisepflichtigen Ivorer trotz

  • VG Hannover, 16.11.2022 - 5 B 3897/22

    Beschäftigung; Familiennachzug; Kindernachzug; overstay; Schengenvisum;

  • VG Hannover, 16.09.2022 - 5 B 791/22

    Abschiebungsverbot; Anordnungsanspruch; Depression; fachärztliches Attest;

  • VG Hannover, 27.10.2021 - 5 B 1756/21

    Aufenthaltserlaubnis; Ausreisehindernis; dringende persönliche Gründe;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2022 - 2 M 53/22

    Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG 2004 § 25b

  • OVG Niedersachsen, 18.11.2021 - 13 ME 426/21

    Auslösung einer Fortbestandsfiktion bei den Schengen-Visa i.R.d. Antrags eines

  • VG Hamburg, 29.08.2023 - 19 E 3492/23

    Erfolgloser Eilantrag eines malischen Staatsangehörigen auf vorläufige Sicherung

  • OVG Niedersachsen, 16.10.2019 - 13 ME 299/19

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsgestattung; Derogation; Duldungsfiktion;

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2022 - 13 ME 91/22

    Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration; Beschwerde; Identität;

  • OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20
  • VG Hannover, 21.10.2022 - 12 B 3879/22

    Abschiebungsverbot; Familiäre Bindungen im Bundesgebiet; Pflegebedürftigkeit,

  • VG Hannover, 24.10.2022 - 5 B 3666/22

    Aufenthalt zu Studienzwecken; Chancen-Aufenthaltsrecht; Zweckwechselverbot;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2021 - 2 M 114/21

    Widerruf einer Duldung nach Vorlage eines Passes; Anspruch auf Verfahrensduldung

  • VG Hannover, 27.01.2022 - 5 B 5976/21

    Aufenthaltserlaubnis; Beteiligungserfordernis; Syrien; Zielstaatsbestimmung

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2020 - 13 ME 27/20

    Abschiebung; Anordnung; Aufenthaltserlaubnis; Aussetzung; Ausweisung; Beschwerde;

  • VG Regensburg, 16.02.2021 - RO 9 E 21.209

    Mitwirkungsverweigerung bei der Passbeschaffung

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2022 - 13 ME 127/22

    Abschiebebedingungen; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsverbot,

  • VG Hannover, 23.02.2022 - 5 B 5456/21

    Ausweisung; Erlass einstweiliger Anordnung; Erlöschen des Aufenthaltstitels;

  • VG Hamburg, 09.06.2023 - 19 E 1763/23

    Erfolgloser Eilantrag eines nigerianischen Staatsangehörigen, der vor

  • VG Schleswig, 01.11.2022 - 11 B 86/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer

  • VG München, 10.11.2021 - M 25 E 21.5665

    Ägyptischer Staatsangehöriger, Erteilung einer Duldung

  • VG Gelsenkirchen, 04.01.2018 - 6a L 3589/17

    Dublin; Schweiz; Abschiebung; Ehegatte; Ehe; Visum; Familie

  • VG Hannover, 14.09.2021 - 5 B 4149/21

    Wechsel des Aufenthaltszwecks; Wechsel des Studiums

  • VG Würzburg, 01.02.2021 - W 7 E 20.2127

    Kein Aufenthaltsrecht wegen Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen

  • VG Hannover, 05.04.2023 - 5 B 4039/22

    Ausbildungsduldung; Besitz einer Duldung; overstay; Verfahrensduldung

  • VG Hannover, 09.11.2022 - 5 B 4068/22
  • VG München, 10.03.2022 - M 24 E 21.6559

    Fiktionswirkung, Antrag auf Wiederaufgreifen, Erteilung einer Duldung, effektiver

  • VG Hannover, 10.12.2021 - 5 B 4151/21

    Antrag unstatthaft; Ersatzzustellung; Feststellung der aufschiebenden Wirkung;

  • VG Bremen, 26.10.2022 - 2 V 1274/22

    Auswirkungen der Geltendmachung von asylrelevanter Verfolgung im Heimatland im

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